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Schlossberg Regenstauf
Kultur- und Freizeitkarte

Preislisten:

Allgemeine Hinweise:
Die Preisliste vermittelt einen allgemeinen Überblick über die Unterbringungsmöglichkeiten in Regenstauf und seinen Ortsteilen.
Die Angaben über die Beherbergungsbetriebe beruhen auf Mitteilungen der einzelnen Vermieter, nicht alle Vermieter sind im Unterkunftsverzeichnis vertreten!.
Die Reihenfolge der Betriebe gibt keinen Hinweis auf eine Rangordnung der einzelnen Beherbergungsbetriebe.
Abweichungen bzw. Änderungen möglich Angaben ohne Gewähr
Für die Vermietung gelten die Richtlinien der internationalen Hotelordnung

Gastaufnahmeantrag
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag
Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden- Im einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:
Der Gastaufnahmevertrag ist geschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereit gestellt worden ist.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf Welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
Der Gastwirt (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.
b) Die Einsparungen betragen nach den Erfahrungssätzen bei Ferienwohnungen 10% des Übernachtungspreises, bei Übernachtungen mit Frühstück 20% des Pensionspreises, bei Halbpension 30% des Pensionspreises.
a) Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
b) Bis zur anderweitigen Vergeben des Zimmers hat der Gast die Dauer des Vertrages nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu zahlen.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

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»Stadt Regensburgregensburg.de
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